Leben mit Epilepsie

Urlaub/Reisen

Keiner sollte sich wegen seiner Epilepsie davon abhalten lassen, eine Reise zu unternehmen oder in den Urlaub zu fahren. Allerdings sollten Menschen mit Epilepsie bei der Planung einer Reise – insbesondere einer Fernreise – einige zusätzliche Dinge beachten:

  • vor Reisen vor allem in tropische Länder sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, was beim Auftreten von Magen-Darm-Infektionen zu beachten ist
  • vor einer Reise ins Ausland sollte immer geprüft werden, ob die Krankenkasse auch dort die Behandlungskosten und ggf. den Rücktransport übernimmt
  • beim Abschluss von Reiserücktritts- oder Urlaubskrankenversicherungen sollte geprüft werden, ob diese auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen gelten
  • bei allen Fernreisen sollten die Medikamente gegen die Epilepsie in ausreichender Menge sowohl im Handgepäck als auch im Koffer mitgenommen werden und es sollte – am besten in englischer Sprache – eine ärztliche Bescheinigung und Verordnung mitgeführt werden, aus der die Notwendigkeit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme hervorgeht
  • anfallskranke Menschen, bei denen eine Verschiebung des Schlaf-/Wachrhythmus Anfälle provozieren kann, sollten bei Reisen in andere Zeitzonen mit dem behandelnden Arzt besprechen, wie das erhöhte Risiko minimiert werden kann
  • kommt es bei Fernreisen zu Zeitverschiebungen, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, wie die Einnahmezeitpunkte der Medikamente an die veränderten Zeitzonen angepasst werden können
  • in einigen Fällen sind für Fernreisen bestimmte Impfungen vorgeschrieben; bevor Menschen mit Epilepsie sich einer solchen Impfung unterziehen, sollten sie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob dabei aufgrund ihrer Epilepsie ggf. Besonderheiten zu beachten sind (vgl. dazu auch die 2015 von der „Deutschen Gesellschaft für Epileptologie“ herausgegebenen Impfempfehlungen.

Viele Fluggesellschaften halten es für erforderlich, dass sie vor Reisebeginn über das Vorliegen einer Epilepsie informiert werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Fluggesellschaften Sorge davor haben, dass ein epileptischer Anfall eine Notlandung erforderlich machen könnte, die mit hohen Kosten verbunden ist.

Was die Aktivitäten im Urlaub betrifft, so gelten auch dort die allgemeinen Hinweise zur Risikoeinschätzung. Wer also beispielsweise zu Hause nicht auf Leitern steigt, weil es bei den Anfällen zu Stürzen kommt, sollte im Urlaub nicht unbedingt Bergwanderungen unternehmen, die mit einer Absturzgefahr verbunden sind.

Menschen mit Epilepsie sollen bei der Planung von Urlaubs- und Fernreisen die genannten Aspekte zusätzlich berücksichtigen – es gibt jedoch keinen Grund, deshalb auf eine Reise in das Land seiner Träume zu verzichten.