Notfallbehandlung

In aller Regel ist ein epileptischer Anfall – abgesehen von dem damit unter Umständen verbundenen Verletzungsrisiko – kein Notfall. Er schädigt das Gehrin nicht und hört in aller Regel von selbst wieder auf. Dauert der Anfall jedoch länger als fünf Minuten, könnte es sich um ein Status epilepticus handeln. Das ist ein Anfall, der in der Regel nicht von selbst endet und ein schnellstmögliches ärztliches Eingreifen erforderlich macht. In diesem Fall sollte umgehend ein Rettungswagen gerufen werden (Telefon: 112) und es sollte darauf hingewiesen werden, dass dieser mit einem Notarzt oder einer Notärztin besetzt ist, da in der Regel nur diese oder dieser die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann.

Auch bei einer ungewöhnlichen Anfallsserie sollte der Rettungswagen (Telefon: 112) verständigt werden. Ist bekannt, dass bei der betreffenden Person Anfallsserien oder Status epileptici wiederholt auftreten, kann es sinnvoll sein, dass von entsprechend geschulten Laien Erstmaßnahmen ergriffen werden. Die Betreffenden sollten – wenn möglich – einer solchen Behandlung vorab zugestimmt haben (informierte Einverständniserklärung).

Sie sollten (auch dann, wenn bei Ihnen bisher noch kein Status epilepticus aufgetreten ist) während Ihres stationären Aufenthalts oder in unserer ambulanten Sprechstunde mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen, ob in Ihrem Fall die Verordnung eines Notfallmedikaments erforderlich ist und wie sich Dritte dann verhalten sollten. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie von 2023 empfehlen, auf die rektale Gabe von Diazepam bei Erwachsenen zu verzichteten, solange eine andere Alternative verfügbar ist, da sie einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre mit sich bringt. In aller Regel sollte auch nach der Gabe eines Notfallmedikaments der Notarzt oder die Notärztin verständigt werden, in gut begründeten Fällen kann es dahingehend Ausnahmen geben.

Menschen mit nächtlich auftretenden generalisierten tonisch-klonischen Anfällen haben ein sehr geringes, aber dennoch nicht zu vernachlässigendes Risiko, an einem Plötzlichen Epilepsietod (SUDEP – Sudden unexplained death in epilepsy) zu versterben. Um dieses Risiko zu minimieren, kann eventuell die Anschaffung eines nächtlichen Überwachungsgerätes sinnvoll sein. Gerne informieren wir Sie näher über dieses Risiko, besprechen mit Ihnen, ob die Anschaffung eines derartigen Geräts für Sie sinnvoll und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Antragstellung.