Risikoeinschätzung

Bei der Risikoeinschätzung geht es um die Frage, ob an Epilepsie erkrankte Menschen aufgrund ihrer epileptischen Anfälle einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sich und/oder andere Menschen zu verletzten und was getan werden kann, um dieses Risiko zu minimieren. Diese Fragen können nur individuell beantwortet werden, da jede Epilepsie anders ist und die epileptischen Anfälle sehr unterschiedlich verlaufen. Um zu einer belastbaren Risikoeinschätzung zu kommen, ist es wichtig zu wissen, wie die epileptischen Anfälle klinisch ablaufen. Anfallsbedingte Risiken und Einschränkungen kann es geben,

  • wenn während des Anfalls Bewusstseinsstörungen auftreten,
  • wenn die Betreffenden im Anfall stürzen oder zu Boden gehen,
  • wenn die Betreffenden im Anfall Dinge tun, die sie nicht kontrollieren können (zum Beispiel Dinge hin und her legen).

Bestimmte Merkmale der Anfälle können zu einer Minderung der Risiken beitragen, und zwar dann,

  • wenn vor jedem Anfall eine verlässliche Aura auftritt,
  • wenn die Anfälle ausschließlich schlafgebunden auftreten,
  • wenn die Anfälle nur in bestimmten Situationen (zum Beispiel in der Entspannungsphase) auftreten.

Für die Risikoeinschätzung im Alltag gibt es – mit Ausnahme der Regelungen zur Mobilität – keine verbindlichen Leitlinien, die Menschen mit Epilepsie bestimmte Tätigkeiten erlauben oder verbieten. Jeder und jede muss letztlich selbst entscheiden, welche Risiken er oder sie bereit ist, in Kauf zu nehmen. Ziel der Behandlung in unserem Hause ist es unter anderem, unser Patienten und Patientinnen bei diesem Entscheidungsprozess zu unterstützen.

Geht es um die Risikoeinschätzung im Berufsleben und in der Ausbildung/Schule, sind dagegen verbindliche Leitlinien zu beachten, die vor allem bei möglichen Haftungsfragen von Bedeutung sind.

Die Sozialdienste des Epilepsie-Zentrums Berlin-Brandenburg ist auf die Beantwortung diesbezüglicher Fragen spezialisiert und geben hier Unterstützung. Eine gute und fachkundig durchgeführte Risikoeinschätzung trägt dazu bei, dass die Handlungsspielräume unserer Patientinnen und Patienten nicht unnötig eingeschränkt werden.