Schule und Kindergarten

Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie haben einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens oder einer Schule. Obwohl sich die meisten Kinder und Jugendlichen mit einer Epilepsie altersgerecht entwickeln und beim Besuch des Kindergartens oder der Schule keine zusätzliche Unterstützung benötigen, fühlen sich das Betreuungspersonal im Kindergarten oder die Lehrer und Lehrerinnen oft unsicher im Umgang mit dem anfallskranken Kind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich diese mit dem Krankheitsbild vertraut machen beziehungsweise von den Eltern darüber informiert werden.

Benötigt das Kind beim Besuch eines Kindergartens oder der Schule Unterstützungsleistungen, sind diese nach § 4 Abs. 3 SGB IX so zu gestalten, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Unterstützungsbedarf betreut werden.

Um eine umfassende und individuell ausgerichtete Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung des an Epilepsie erkrankten Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erziehern und Erzieherinnen sowie Lehrern und Lehrerinnen eine notwendige Voraussetzung. Von prinzipiellen Verboten – wie Ausschluss von allen Sportangeboten oder Reisen – sollte unbedingt abgesehen werden. Es sollte vielmehr nach individuellen Lösungen gesucht werden, so dass sich das Kind an allen Aktivitäten beteiligen oder zumindest diesen beiwohnen kann.

Ziel unserer umfassenden Epilepsiebehandlung ist es unter anderem dazu beizutragen, dass sich Kinder und Jugendliche mit Epilepsie entsprechend ihrer Möglichkeiten altersgerecht entwickeln können. Sollten dazu Unterstützungsleistungen notwendig sein, unterstützten sie unsere Sozialdienste gerne bei der Auswahl der notwendigen Leistungen sowie deren Beantragung.

Manchmal ist nicht klar, ob Unterstützungsleistungen notwendig sind oder ob in bestimmten Bereichen Leistungsstörungen oder Entwicklungsverzögerungen vorliegen. Dann ist es Aufgabe unserer Ärzte und Ärztinnen, in Zusammenarbeit mit unserer Neuropsychologie mit Hilfe einer entsprechenden Diagnostik Klarheit zu schaffen und bestimmte Fördermaßnahmen zu empfehlen.