Urlaub und Reisen
Keiner sollte sich wegen seiner Epilepsie davon abhalten lassen, eine Reise zu unternehmen oder in den Urlaub zu fahren. Allerdings sollten Menschen mit Epilepsie bei der Planung einer Reise – insbesondere einer Fernreise – einige zusätzliche Dinge beachten:
- Vor Reisen vor allem in tropische Länder sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen, wie Sie sich beim Auftreten von Magen-Darm-Infektionen verhalten sollten.
- Vor einer Reise ins Ausland sollte immer geprüft werden, ob die Krankenkasse auch im Urlaubsland die Behandlungskosten und gegebenenfalls den Rücktransport übernimmt.
- Beim Abschluss von Reiserücktritts- oder Urlaubskrankenversicherungen sollte geprüft werden, ob diese auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen gelten.
- Bei allen Fernreisen sollten die Medikamente gegen die Epilepsie in ausreichender Menge sowohl im Handgepäck als auch im Koffer mitgenommen werden und es sollte – in Abhängigkeit vom Urlaubsziel am besten in englischer, französischer oder spanischer Sprache – eine ärztliche Bescheinigung und Verordnung mitgeführt werden, aus der die Notwendigkeit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme hervorgeht.
- Bei der Mitnahme von Notfallmedikamenten (zum Beispiel Diazepam oder Midazolam) sollte geprüft werden, ob deren Mitnahme in das Urlaubsland erlaubt ist; insbesondere in den Arabischen Emiraten oder Singapur kann es dabei zu Schwierigkeiten kommen.
- Wenn bei Ihnen eine Verschiebung des Schlaf-/Wachrhythmus Anfälle provozieren kann, sollten Sie vor Reisen in andere Zeitzonen mit Ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen, was Sie beachten sollten und ob die Einnahmezeitpunkte der Medikamente an die veränderten Zeitzonen angepasst werden können.
- In einigen Fällen sind für Fernreisen bestimmte Impfungen vorgeschrieben; bevor Sie sich einer solchen Impfung unterziehen, sollten sie mit ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen, ob dabei aufgrund ihrer Epilepsie gegebenenfalls Besonderheiten zu beachten sind.
Was die Aktivitäten am Urlaubsort betrifft, so gelten auch dort die allgemeinen Hinweise zur Risikoeinschätzung. Wer also beispielsweise zu Hause nicht auf Leitern steigt, weil es bei den Anfällen zu Stürzen kommt, sollte im Urlaub nicht unbedingt Bergwanderungen unternehmen, die mit einer Absturzgefahr verbunden sind.
Gerne können Sie alle oben genannten Aspekte mit unseren Ärzten und Ärztinnen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung unserer Sozialdienste, besprechen, die Sie bei der Planungs Ihrer Urlaubs- oder Fernreise unterstützen – damit auch Sie entspannt in den Urlaub fahren oder fliegen können.

